Rückschlag für Samsung und Apple vor Gericht!

Richterin Koh lehnt Verkaufsverbot für Samsung Geräte ab!
Richterin Koh lehnt Verkaufsverbot für Samsung Geräte ab!
Richterin Koh lehnt Verkaufsverbot für Samsung Geräte ab!
Richterin Koh lehnt Verkaufsverbot für Samsung Geräte ab!

Im großen Apple vs. Samsung Rechtsstreit hat Richterin Koh jetzt sowohl Apple als auch Samsung eine klare Absage erteilt. Das von Apple angestrebte Verkaufsverbot für 26 Samsung Geräte wurde abgelehnt – andererseits hat die Richterin ebenfalls Samsung in die Schranken verwiesen: eine Anhörung aufgrund der „angeblich befangenen“ Jury wurde ebenfalls abgewiesen. Das Verkaufsverbot für Samsung Geräte – darunter auch das aktuelle Samsung Galaxy S3 und Galaxy Note 2 – hätte Apple einen deutlichen Vorteil gebracht.

Apple blieb dem Gericht den Beweis schuldig, dass Samsung mit der (richterlich bestätigten) Nutzung der Apple Patente einen klaren Wettbewerbsnachteil in Form von Verkaufsrückgängen und Umsatzeinbrüchen durch die aufgeführten Samsung Geräte erleiden musste. Andererseits konnte auch Samsung keinen Beweis liefern, dass ein Jury Mitglied befangen war. Richterin Koh im Apple vs. Samsung Prozess hat zwei Anweisungen herausgegeben, deren Schlusssätze dies nochmals zusammenfassen:

In sum, to the limited extent that Apple has been able to show that any of its harms were caused by Samsung’s illegal conduct (in this case, only trade dress dilution), Apple has not established that the equities support an injunction. Accordingly, Apple’s motion for a permanent injunction is DENIED.

n sum, the integrity of the jury system and the Federal Rules of Evidence demand that the Court not consider Mr. Hogan’s post-verdict statements concerning the jury’s decision-making process. None of the cases Samsung cites suggests otherwise. Because the Court cannot consider these inadmissible statements in determining whether to hold an evidentiary hearing, there is no evidence properly before the Court to require such a hearing. Instead, the Court must apply the well established presumption that the jury followed the law.

Die beiden Anweisungen bzw. Begründungen dürften für beide Parteien ein Rückschlag im Patentkrieg darstellen. Dennoch hat Apple wohl den schmerzhafteren Verlust zu beklagen – ein Verkaufsverbot für Samsung Geräte wäre für den Konzern aus Cupertino definitiv mehr Wert gewesen als die knapp eine Milliarde US Dollar Schadensersatz.

Wer sich näher mit der Materie befassen möchte, dem seien hier zwei Quellen genannt – gute Englischkenntnisse vorausgesetzt:

  • AppleInsider mit den beiden Anweisungen im Klartext zum Nachlesen
  • und FOSSPatents – der Blog des Patentanwalts Florian Müller
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