WhatsApp erst ab 16, Selfies, Nacktfotos, Bildrechte und Haftung!

WhatsApp erst ab 16, Selfies, Nacktfotos, Bildrechte und Haftung! 1

Verkauft WhatsApp Eure Bilder für Werbeanzeigen? Bei jedem über WhatsApp verschickte Bild von Food Porn bis Selfie (angezogen oder ausgezogen) gehen mit dem Versand als WhatsApp Nachricht die Bildrechte an WhatsApp bzw. damit auch Facebook über. Interessant ist zudem, dass Bilder, Videos und sonstige Medien, die über WhatApp verschickt werden, zur Rechenschaft gezogen werden kann.

WhatsApp mal wieder im Kreuzfeuer: nach dem heutigen Artikel im Handelsblatt „Bild verschickt – Rechte verschenkt“ nimmt sich WhatsApp AGB mit einem Anwalt für Internet-Recht zur Brust. Fakt ist: bei jedem verschickten Foto, Video oder Text gehen die volle Nutzungsrechte an WhatsApp über. Damit wäre also WhatsApp in der Lage, Eure Selfies und sonstigen Bilder als Werbefoto weiter zu vermarkten und zu verkaufen. Ebenfalls interessanten Lesestoff zum Thema bietet die t3n und auch allfacebook.

Philipp Roth von allfacebook sieht zwar prinzipiell trotz der hetzerischen Überschrift des Handelsblattes keine wirklichen „Fehler“ in der Analyse der AGB – allerdings glaubt er nicht, dass WhatsApp oder Facebook jetzt massiv geteilte Fotos von Nutzern verkaufen oder diese als Werbeträger vermarkten:

Dass sich WhatsApp, Instagram oder Facebook jetzt zum Stockarchiv wandeln, und die Bilder der Nutzer für Werbung verkaufen, ist einer der unwahrscheinlichsten Nutzungsfälle, der eintreten kann. (via allfacebook)

Interessant ist finden wir jedoch, dass der WhatsApp Nutzer selbst sich durch die Nutzung des Dienstes (und somit Akzeptieren der WhatsApp AGB) verpflichtet, besonders auf die Dinge zu achten, die er über das Netzwerk teilt:

Wer neben urheberrechtlich geschütztem Material beispielsweise auch „obszöne“ oder „beleidigende“ Inhalte in Form von Text-, Foto- oder Videoinhalten verbreitet, muss mit Haftungsansprüchen rechnen. (via t3n)

WhatsApp unter 16 Jahre? Besser nicht!

WhatsApp ist wohl der am weiten verbreitetste Messenger unter Jugendlichen. Allerdings richtet sich der Service ganz klar nicht an Jugendliche und „Kinder“ unter 16 Jahren. So findet sich in den AGB von WhatsApp zudem ein interessanter Satz:

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann benutzen Sie bitte nicht den WhatsApp-Service oder greifen auf die WhatsApp-Website zu, nicht zu irgendeiner Zeit oder in irgendeiner Art und Weise

Falls ihr unter 16 Jahre seid, solltet bzw. „dürft“ ihr also den WhatsApp Dienst nicht weiter nutzen. ;)

Achja: wer jetzt denkt, man könne durch das Verschicken entsprechender WhatsApp Nachrichten bzw. Kettenbriefe Einspruch gegen dieses Vorgehen einlegen irrt gewaltig – entsprechende WhatsApp Kettenbriefe also bitte NICHT weiterleiten – ihr tut damit Euren WhatsApp Kontakten wirklich eine Freude.

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