Wechsel-Verbot für Internet-Tarife: 4 Jahres-Verträge kommen?

Wechsel-Verbot für Internet-Tarife: 4 Jahres-Verträge kommen? 1

Deutschland muss im Breitband Ausbau nachholen. Um dies für die Anbieter von Breitband-Angeboten möglichst rentabel zu machen, erachtet der EU-Digitalkommissar Günther Oettinger es durchaus als sinnvoll, die „Freiheit“ der Bürger bei der Auswahl bzw. beim Wechsel eines Internet- und Breitband-Anbieters einzuschränken. Soll heißen: in Kürze könnte also der „Anschluss ans Internet“ einer „Verpflichtung“ gleichkommen, einen langfristigen Vertrag mit einem bestimmten Internet-Provider einzugehen. Ein einfacher Wechsel für den Kunden und Nutzer soll erschwert oder sogar unmöglich werden, damit der Anbieter seine Investitionen im Bereich Internet-Ausbau wieder einnehmen kann.

Das will unser EU Kommissar für Digitales natürlich noch fix mit den Regulierungsbehörden abklären. Doch wohin der Wind weht dürfte jedem klar sein: der Anbieterwechsel wird für den Kunden schwieriger, stattdessen sehen wir langfristige (Knebel-?) Verträgen der Provider entgegen. Somit sollen Internet-Verträge über drei bis vier Jahre im ländlichen Raum die Kosten für den Ausbau der Breitbandnetze für den Internet-Anbieter lukrativer machen – oder offiziell: „dem Anbieter Planungssicherheit geben“.

Erst 2012 wurde im TKG (Telekommunikationsgesetz) festgehalten, dass Anbieter einen Kunden maximal über 24 Monate binden können, außerdem jedoch verpflichtet sind, auch Verträge über 12 Monate anzubieten. Dies gilt sowohl für Tarif-Angebote für Telefon bzw. Festnetz als auch Internet.

Mehr dazu bei heise.de und in der StZ. Schöne neue Welt – vielleicht sehen wir also nächstes Jahr ein iPhone 6s Vertrag mit 4 Jahren Laufzeit (falls ihr auf dem Land wohnt)?

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