Apple vs. US-Justiz: iOS-Entschlüsselung „unüberbrückbare“ Hürde & schadet Apple-Reputation

Über den entbrannten Rechtsstreit zwischen Apple und der amerikanischen Justizbehörde habe ich Euch schon ausführlich berichtet. Nun geht das Theater in eine neue Runde. Im Endeffekt dreht es sich darum, ob und wie Apple die verschlüsselten iPhone-Nutzerdaten eines Angeklagten (Meth-Besitz) aus den USA der Justiz zur Verfügung stellen kann. Und das betrifft nun nicht nur den Angeklagten in eben genanntem Verfahren, sondern jeden von uns. Denn die US-Justiz wünscht sich sogenannte Hintertürchen, die Apple in seine iDevices einbauen soll. Für Apple ein Unding, steht doch die Privatsphäre des Nutzers bei Apple ganz weit oben.

Einzelne Entschlüsselungen würden enorme Manpower in Anspruch nehmen

Die Justizbehörden beharren auf dem Punkt, dass Apple die Software geschrieben habe, somit dessen Eigentümer sei und daher auch einen Zugang zu dieser ermöglichen muss, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Die Apple-Vertreter argumentierten, dass ein solches Vorgehen auf der einen Seite enorm aufwändig sei und in der Folge bei weiteren Anfragen enorme Mitarbeiter-Kapazitäten des iKonzerns in Anspruch nehmen würde. Ob es sich dabei jetzt nur um die geringe Anzahl iPhones handelt, auf denen kein iOS 8 läuft (wir berichteten) oder ob eine generelle Entschlüsselung des iPhones mit entsprechendem Aufwand doch möglich sei, bleibt offen. Letzte Woche hieß es ja, es sei technisch gar nicht möglich, ein verschlüsseltes iDevice mit iOS 8 oder höher zu knacken.

US-Justiz weißt Argumente zurück und verlangt Beweise

Es würde durch einen entsprechenden Aufwand so eine fast nicht „überbrückbare Hürde entstehen“, so die Apple Anwälte. Außerdem würde ein solches Vorgehen enorm der Apple-Reputation schaden. Wie nicht anders zu erwarten akzeptierte die Us-Justiz keines der beiden Argumente. Apple müsse beide Aussagen mit stichhaltigen Beweisen untermauern.

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