Error 53: PCVA reicht Klage ein

Die Anwaltskanzlei PCVA hat jetzt ihrer Ankündigung Taten folgen lassen und beim US District Court für Nord-Kaliforniern Klage gegen Apple wegen des Error 53 eingereicht. Ihrer Auffassung nach, hätte der iKonzern vor einer entsprechenden Maßnahme, seine Kunden darüber informieren müssen.

„Ziel sei es, betroffene Nutzer wieder mit funktionstüchtigen iPhones auszurüsten!“

In der zugehörigen Presse-Mitteilung verkündet die Anwaltskanzlei, dass es ihr Ziel sei, alle betroffenen iPhone Besitzer wieder mit einem „funktionierenden iDevice“ auszustatten. Und das, ohne die „dafür anfallenden Kosten“ (Neukauf). Die Anwaltskanzlei gibt an, dass Apple seine Kunden vor dem Software-Update mit der Original-Bauteil-Prüfung über diese hätte informieren müssen, sodass Betroffene im Vorfeld das Update negieren und so den Error 53 umgehen hätten können.

PCVA beklagen Apple’s Informationspolitik

Außerdem beklagt die Anwaltskanzlei Apple‘s „fragwürdige“ Informationspolitik. Neben der Aussage, dass es sich um ein Sicherheitsfeature handeln würde, hätte der iKonzern betroffenen Nutzern keine spezifische Lösung für das Problem angeboten.

Bildquelle: pcvalaw.com
Bildquelle: pcvalaw.com

Quelle: 9to5mac

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