eBook-Strafverfahren: Apple beginnt mit Rückzahlung an Kunden

Drei Jahre ist es nun her, das Apple von einem US-Gericht schuldig gesprochen wurde, sich bei einer Preisabsprache beteiligt zuhaben. Das ist auch in den USA illegal und Apple wurde letztendlich vom Supreme Court zur Rückzahlung von 400 Millionen USD verpflichtet. Die Anwaltskanzlei Hagens Berman hat heute eine Presse-Mitteilung veröffentlicht, in der angekündigt wird, dass die Auszahlung am heutigen Tag beginnen werden.

450 Mio. USD: 400 Mio. für Rückzahlungen, 20 Mio. Strafe und 30 Mio. Gerichtskosten

400 Millionen USD werden direkt an Kunden zurückgezahlt, die aufgrund der Absprache zu hohe Preise für ihre Buchbestellungen gezahlt hatten. Das betrifft aktuell Kunden, die ihre Bücher über Amazon, Barrens & Nobles und von Apple bezogen haben. Die Rückzahlungen werden dann entweder als Gutschrift im iTunes-Konto gutgeschrieben oder als Scheck an die betroffenen Nutzer geschickt.

Rückzahlung: Bis zu 7 Euro für jeden NY Times Bestseller

Und da könnten bei einigen Leseratten ein paar stolze Summe zusammenkommen: Denn für jedes Buch, das ein New York Time Bestseller war, erhalten diese fast 7 USD zurück, alle anderen Bücher sorgen für eine Rückzahlung von ca. 1,6 USD. Die Bücher müssen zwischen dem 1.4.2010 und dem 21.05.2012 eingekauft worden sein. Außerdem muss es sich um einen der folgenden Publisher handeln: Hachette Book Group, Penguin Group, Macmillan (Holtzbrinck), Simon & Schuster und HarperCollins Publishers.

Steve Jobs & Eddy Cue-Emails sorgten für Verurteilung

Die restlichen 50 Millionen USD teilen sich auf in 20 Millionen Strafe an den Staat und 30 Millionen Gerichtskosten. Mal wieder ein Schnäppchen. Der Fall hat damals recht hohe Wellen geschlagen.

Jobs Email (Bildquelle: 9to5mac)
Jobs Email (Bildquelle: 9to5mac)

Da sich Apple keiner Schuld bewusst war wurden sogar private Emails von Steve Jobs und Eddy Cue als Beweismittel herangezogen wurden. Diese sorgten dann im Endeffekt auch dafür, dass Apple verurteilt wurde und kratzten am Saubermann-Image der beiden Cupertino-Verantwortlichen. So ganz “legal” bewertete das Gericht den Vorgang nämlich nicht. Apple beharrt bis heute auf seinen Standpunkt, es habe sich weder um Preisabsprachen gehandelt noch habe man gegen geltendes Kartellrecht verstoßen.

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