WhatsApp: Stinkefinger-Emoji & strafrechtliche Konsequenzen

Eine große deutsche Zeitung hat am Wochenende in ihrem Online Portal erklärt, dass man auch für das Versenden von Emoji wie einem Stinkefinger wegen Beleidigung belangt werden kann. Leider begnügte sich der Journalist auf einen kurzen Zweizeiler, in dem er einen Juristen zitierte und erklärte, dass eben auch ein Stinkefinger-Emoji eine Beleidigung darstellen könne.

Spielraum: Emoji muss von Dritten als „bewusst beleidigend“ eingestuft werden

Wenn man sich aber mal etwas genauer mit der Materie befasst, dann wird schnell klar, dass das Ganze nicht so einfach ist, wie dargestellt. Denn ein Emoji-Stinkefinger muss als „bewusst beleidigend“ eingestuft werden, um juristisch als Beleidigung zu gelten. Und zwar nicht von dem, dem Ihr die Nachricht schickt, sondern von einem unbeteiligten Dritten so empfunden werden (Richter).

Kein Problem bei „witzigem“ Kontext

Dabei gibt es speziell bei Kurznachrichtendiensten einen sehr großen Handlungsspielraum. Solang die Benutzung als Witz gedacht ist und dies aus dem Kontext der Konversation hervorgeht, seid Ihr auf der sicheren Seite. Wer hingegen seinem Chef mal ausführlich und bildlich erklären möchte, was man so von ihm hält, dann könnt Ihr Euch nicht nur auf eine Kündigung einstellen, sondern dürft im schlimmsten Fall bis zu 5.000 Euro an diesen zahlen.

Ich will mit der Ausführung jetzt nicht zur Nutzung des Emoji aufrufen. Persönlich würde ich mir wünschen, dass die Menschheit digital etwas „überlegter“ auftreten würden. Wenn man den Emoji verwendet, dann doch bitte nur zum Spaß. Ich denke eine gute Regel ist, sich digital so zu verhalten wie man das auch im „Real Life“ macht. Dann gibt’s auch keine Strafanzeigen oder (wesentlich wahrscheinlicher) einen Satz heiße Ohren…

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