WhatsApp Abmahnwelle? So könnt Ihr Euch schützen!

WhatsApp Abmahnwelle? So könnt Ihr Euch schützen! 1

Wenn Ihr die Nachrichten am gestrigen Dienstag verfolgt habt, dann solltet Ihr mitbekommen haben, dass es aktuell unter Umständen zu einer großen Abmahnwelle für WhatsApp Nutzer kommen könnte.

Ein Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld erklärt, dass die automatische Weitergabe von Nummern gespeicherter Kontakte nicht rechtmäßig sei.

Problem ist die automatische Weitergabe von Kontaktdaten an WhatsApp

Diese Funktion ist aber in WhatsApp enthalten. Nach der Installation und Einrichtung leitet WhatsApp Telefonnummern der gespeicherten Kontakte automatisch an den Messengerdienst. WhatsApp nutzt diese Funktion um zu prüfen, welche anderen Kontakte im Smartphone ebenfalls über den Messenger erreicht werden können. Um dies zu realisieren, müssen die Telefonnummern aus den Kontakten an WhatsApp weitergeleitet und dort abgeglichen werden.

Aufgrund des Urteils wäre es theoretisch möglich, Euch für dieses Vorgehen abzumahnen. Denn Ihr seid dafür verantwortlich, was Euer iPhone „anstellt“. Der Medienanwalt Christian Solmecke erklärt, dass eine große Abmahnwelle zwar unwahrscheinlich sei, aber er dies trotzdem nicht komplett ausschließen kann. Um sich zu schützen rät dieser, sich bei allen seinen Kontakten im Telefonbuch eine schriftliche Einverständniserklärung zu holen, dass man der Nummern an WhatsApp weitergeben darf.

Sollten Eure Freunde oder Bekannte dazu nicht bereit sein, bleibt Euch am Ende eigentlich nur übrig, deren Nummern aus dem digitalen Telefonbuch zu löschen und in einem Offline-Telefonbuch ganz oldschool zu speichern.

Der Fachanwalt sieht aber auch WhatsApp in der Pflicht, ihren Umgang mit Nutzerdaten zu überdenken und den Nutzer aus dem Abmahnungsrisiko herauszuführen.

Andere Juristen sehen das Urteil wesentlich kritischer und argumentieren, dass das Amtsgerichts Bad Hersfeld hier falsch geurteilt hat. Wir bleiben auf jeden Fall an der Sache dran und halten Euch auf dem Laufenden.

Wozu ich Euch aber generell raten würde ist, dass Ihr Euer Telefonbuch mal kurz durchschaut und nach alten „Kontakt-Leichen“ überprüft. Damit sind zum Beispiel ehemalige Freunde gemeint, die Ihr mittlerweile eher zu Euren liebsten Feinden zählt.

Das Gleiche gilt vielleicht für ehemalige Arbeitskollegen, Ämter oder einen böswilligen Ex-Chef. Wie gesagt, eine Abmahnung ist theoretisch möglich und wenn Euch jemand wirklich Böses will und auch das nötige Kleingeld für dieses Verfahren besitzt, könntet Ihr aufgrund des Urteils aktuell Probleme bekommen.

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