Qualcomm fordert Import & Verkaufs-Stopp für iPhone 7 in Deutschland

Die Verantwortlichen von Apple und von Qualcomm werden in diesem Leben wahrscheinlich keine besten Freunde mehr.

Nachdem Qualcomm erst vor kurzem versucht hat, Importe des Apple iPhones in die USA zu unterbinden, dehnt sich der Rechtsstreit nun auch auf Deutschland aus.

Qualcomm fordert nachträgliche Lizenzzahlungen von Apple

In München und Mannheim wurden Patentverletzungsklagen wegen importierter oder hier verkaufter iPhones erhoben. Auf Rückfrage erklärte Qualcomm, dass sie sich zu dem Schritt gezwungen sehen, da Apple weiterhin die Qualcomm Technologie einsetzt und sich weigert, dafür Lizenzgebühren zu zahlen, so der Chef der Justizabteilung von Qualcomm.

Die neuen Unterlassungsverfügungen betreffen den Verkauf der neuesten Apple iPhones in Deutschland. Außerdem sollen die Modelle gar nicht erst nach Deutschland importiert werden dürfen. Qualcomm geht davon aus, dass ihre entwickelte Technologie im Mittelpunkt eines iPhone steht und weit über die darin genutzten Mobilfunkstandards oder Modem-Technologien hinausgeht.

Jetzt wird es interessant: Die beiden Patentrechtsverletzungen, die jetzt in Deutschland geltend gemacht wurden, betreffen zwei Technologien, die für die generelle iPhone Funktionalität extrem wichtig sind, so der Chefjustiziar von Qualcomm. Dabei handelt es sich nicht um Standard-essenzielle Patente (ESPs) und diese unterliegen daher nicht den sogenannten FRAND-Lizenzverpflichtungen.

FRAND oder nicht – das ist hier die Frage!

An der Stelle ein kleiner Exkurs: Unter dem FRAND-Prinzip versteht man (übersetzt: Fair, Resonable And Non Discriminatory), dass Unternehmen, die davon profitieren, dass ihre Patente ein Bestandteil eines Standards oder einer Norm werden (und so eine breite Nachfrage besteht), eine sogenannte FRAND-Selbstverpflichtung abgeben müssen. Diese stellt sicher, dass für eine Norm oder einen Standard wichtige patentierte Technologien allen Anwendern zu fairen und zumutbaren (plus diskriminierungsfreien) Bedingungen verfügbar gemacht werden.

Die Verantwortlichen von Qualcomm gehen davon aus, dass ihre beiden Technologien, die in dem Patentstreit genannt wurden, nicht unter diese Regelung fallen. Apple muss in ihren Augen daher an sie nachträgliche Lizenzgebühren entrichten bzw. Gerichte müssten entscheiden, dass das iPhone vorerst nicht mehr nach Deutschland importiert und verkauft werden darf.

Entsprechende Patentverletzungsentscheidungen werden in Deutschland übrigens relativ zeitnah entschieden. D.h. wir werden relativ frühzeitig wissen, wie die deutsche Justiz den Fall sieht. Bisherige Entscheidungen fielen oftmals zugunsten der Patentinhaber aus und was das dann für Apple bedeutet, lässt sich schwer abschätzen.

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