Apple Store: Apple muss Taschenkontrollen nicht als Arbeitszeit vergüten

Shortnews: In den USA beklagen sich Store-Mitarbeiter, dass sie beim Verlassen des Stores ewig lange Taschenkontrollen über sich ergehen lassen müssen.

Einzelne Mitarbeiter erklären, dass diese bis zu 20 Minuten dauern können. Apple sieht sich gezwungen, diese Kontrollen durchzuführen, weil es in der Vergangenheit zu gehäuften Diebstählen gekommen sein soll.

Taschenkontrollen sollen als Arbeitszeit vergütet werden

Nun haben Store-Mitarbeiter in den USA geklagt und fordern, dass Apple ihnen die Zeit, die für die Taschenkontrollen anfällt, als Arbeitszeit berechnet. Apple hingegen weigert sich und erklärt, dass Taschenkontrollen nur bei Mitarbeitern anfallen, die eine Brieftasche oder andere Behältnisse mit auf die Arbeit bringen.

Außerdem würden die Kontrolle nur wenige Sekunden dauern. Nun hat das kalifornische Bundesgericht eine Entscheidung zugunsten Apple getroffen. Das heißt, Apple muss vorerst die Arbeitszeit nicht bezahlen. Komplett vom Tisch ist das Verfahren aber nicht, da es sich um ein sehr knappes Urteil handelte. D.h. dieses muss vom Obersten Gerichtshof bestätigt werden. Dieser Supreme Court hat genau wie das kalifornische Gericht 2014 eine ähnliche Klage von Amazon Mitarbeitern zugunsten Amazon entschieden.

In Deutschland gibt es übrigens ebenfalls entsprechende Gerichtsentscheidungen: Taschenkontrollen müssen nicht als Arbeitszeit vom Arbeitgeber bezahlt werden.

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