Ab Dezember: letztmögliches Kündigungsdatum & Datenvolumen auf Telefonrechnung Pflicht für Anbieter

Ab Dezember: letztmögliches Kündigungsdatum & Datenvolumen auf Telefonrechnung Pflicht für Anbieter 1

Endlich: Anbieter müssen ab Dezember den letztmöglichen Kündigungstermin auf die monatliche Rechnung drucken! Wie oft habt ihr schon verpasst, den Handyvertrag rechtzeitig zu kündigen? Verbraucher und Kunden dürfte die neue Regelung gefallen, die ab dem 1. Dezember für alle Anbieter verpflichtend ist. Allerdings wird die neue Regelung wohl erst im Januar umgesetzt werden.

Kündigungstermin und verbrauchtes Datenvolumen

Ab dem 1.12.2017 endet die Übergangsfrist für Transparenzverordung und somit der Informationspflicht von Telefon- und Handytarif-Anbieter. Ab Dezember muss nämlich vermerkt sein, wie lange die Mindestvertragslaufzeit des Vertrags lautet und wann der letztmögliche Termin für eine fristgerechte Kündigung ist. Außerdem müssen Anbieter von Mobilfunktarifen mit Datenvolumen nun vermerken, wieviel des inkludierten Datenvolumens der Kunde auch tatsächlich im Abrechnungszeitraum bzw. Monat verbraucht hat.

  • Gilt nur für Vertragsverhältnisse mit Mindestlaufzeit mehr als 1 Monat und bei monatlicher Rechnung
  • Muss für Dezember-Abrechnung in der Rechnung vermerkt sein (Zustellung der Rechnung im Januar)
  • Muss Datum des Vertragsbeginn und Datum des Endes der Mindestvertragslaufzeit enthalten
  • Muss Kündigungsfrist nennen und Datum / Kalendertag nennen, an dem die Kündigung eingehen muss, um automatische Verlängerung zu verhindern.
  • Tatsächlich verbrauchtes Datenvolumen und vertraglich vereinbartes Highspeed-Volumen muss angegeben werden.
  • Muss Datum des Vertragsbeginn und Datum des Endes der Mindestvertragslaufzeit enthalten
  • Hinweis zum Ablauf des Anbieterwechsels mit Hinweis auf die Internetseite der Bundesnetzagentur

Da im Dezember die Rechnungen für die Abrechnungsperiode November versendet werden, ist davon auszugehen, dass diese Informationen erst im Januar auf der Providerrechnung vermerkt sein werden. Wirklich positiv finden wir auch die Auflistung, wieviel des inkludierten Datenvolumens denn tatsächlich genutzt wurden. So kann sich der Kunde überlegen, bei der nächsten Vertragsverlängerung bei Bedarf in einen kleineren Tarif zu wechseln oder eben aufzustocken.

Als Verbraucher begrüßen wir, dass Telekommunikationsanbieter aufgrund der Transparenzverordnung nun verpflichtet werden, diese – unserer Meinung nach sehr wichtigen – Eckpunkte des Vertrags in jeder Rechnung zu vermerken.

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