Rechtsstreit: Xiaomi darf Mi Pad Markennamen nicht in Europa registrieren

Dass Xiaomi Apple und speziell deren Smartphones und iPad-Technik bis ins kleinste Detail kopiert, ist ja keine Geheimnis. Egal ob spezielle Android-Oberfläche, die extrem stark an iOS erinnert oder Produktpräsentationen, die Keynotes ähneln – die Chinesen versuchen gar nicht erst zu verbergen, dass sie Apple kopieren.

EU-Gericht verbietet Markenamen-Registrierung Mi Pad

Den Höhepunkt dieser eigenwilligen „Produktstrategie“ erlangte der Hersteller aber mit der Namensgebung Mi Pad. Dabei handelt es sich um einen iPad Mini Klon. Nachdem der chinesische Hersteller sein Mi Pad erst mal nur in China verkauft hat, hatte Apple relativ wenig Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Als aber 2014 klar wurde, dass die Chinesen das Mi Pad auch in Europa verkaufen wollen, legte Apple Beschwerde bei der EU ein.

Nur ein Teilsieg: Xiaomi könnte das Mi Pad trotzdem in der EU anbieten

Einem Bericht von Reuters zufolge hat Apple diesen Rechtsstreit nun gewonnen. Das zweithöchste Gericht der Europäischen Union hat festgelegt, dass Xiaomi den Markennamen Mi Pad in Europa nicht als Markennamen registrieren lassen darf. Ohne jetzt weiter ins Detail zu gehen sahen die Richter es als erwiesen an, dass in der Namensgebung eine zu große Ähnlichkeit mit den Modellen von Apple besteht. Die Entscheidung des EU-Gerichts heißt aber jetzt nicht, dass Xiaomi das Mi Pad gar nicht in Europa verkaufen kann. Das Gericht verbietet dem chinesischen Hersteller lediglich den Produktnamen als europäischen Markennamen registrieren zu lassen.

Fun Fact: Ein Drittanbieter könnte sein Produkt jetzt auch Mi Pad nennen und dieses ohne Markennamen-Registrierung in Europa verkaufen. Apple hat in diesem Fall also nur einen Teilsieg errungen.

Zurück zur Apple News Übersicht

Leser-Interaktionen

Was Denkst Du?