Apple Stores in Frankreich: Gericht versagt einstweilige Verfügung gegen Steuerproteste

In den Apple Stores in Frankreich gibt es seit Monaten Proteste der Aktivistengruppe Attac, die gegen Apples Steuergebaren in Europa protestieren. Aus diesem Grund hat Apple versucht, die Proteste im Zuge einer einstweiligen Verfügung zunächst untersagen zu lassen.

Apple Stores in Frankreich im Zeichen der Proteste

Das höchste französische Zivilgericht hat dies aber nun versagt und entsprechend begründet. So sei die bloße Anwesenheit der Aktivisten, die ohne Gewalt, Vandalismus oder Blockieren des Eingangs vorgehen, nicht ausreichend, um eine einstweilige Verfügung zu begründen.

Vielmehr werden in Frankreich die Meinungs- und Versammlungsfreiheit geschützt und die Aktivisten nehmen ihre Grundrechte darauf entsprechend wahr. Aus diesem Grund hat das französische Zivilgericht in Paris entschieden, dass die Proteste nicht untersagt werden.

Apple scheitert mit Antrag auf einstweilige Verfügung

Wie das Gericht weiterhin ausgeführt hat, seien die Proteste im Interesse der Allgemeinheit, die ein Recht darauf hat, von Apples Vorgehen zu erfahren. Apples Steuerpolitik in Europa ist immer wieder das Ziel von Kritik und Klagen, unter anderem muss Apple rund 13 Milliarden Euro an Steuern in Irland nachzahlen.

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