„Right to repair“: Vorwürfe gegen Apples Praktiken bei Reparaturen

"Right to repair": Vorwürfe gegen Apples Praktiken bei Reparaturen 1

In einem sehr lesenswerten Beitrag von CBC News (unten verlinkt) geht es um die „Right to repair“-Bewegung sowie Apples Praktiken im Bereich von Reparaturen. Es ist hinlänglich bekannt, dass Apple die Garantie bei Apple-Geräten davon abhängig macht, ob diese von Apple selbst oder einem zertifizierten Partner repariert wurden.

Right to repair: Mehr Freiheiten für Anwender

Diesbezüglich gab es seit jeher Kritik an Apple, das mit diesem Verhalten den freien Markt beschneiden würde, indem Kunden von separaten Reparaturdiensten abgehalten werden. Der oben erwähnte Beitrag geht sogar noch einen Schritt weiter und wirft den Verdacht auf, dass Apple zu hohe Preise für Reparaturen verlangt.

Wenn andere Experten hinzugezogen werden, seien oftmals deutlich geringere Kosten für die Reparatur die Folge – entsprechende Gespräche im Apple Store wurden mit versteckter Kamera aufgenommen. So würde Kunden oftmals geraten, dass sich die Reparatur wirtschaftlich nicht lohne und die Kosten für die Reparatur nur knapp unter denen einer Neuanschaffung liegen würden.

Apple im Zentrum der Kritik bei Reparaturen

Um Reparaturen von nicht zertifizierten Drittanbietern zu verhindern, soll Apple nicht nur Hindernisse für Anleitungen und Instruktionen einbauen, sondern auch andere Möglichkeiten ausreizen. Diese beziehen sich etwa auf spezielle Werkzeuge, die Voraussetzung für eine Reparatur sind, das Festkleben einzelner Komponenten sowie das Programmieren von Software, um nicht erwünschte Reparaturen bei iPhone-Homebuttons zu verhindern.

In den USA gibt es Bestrebungen, Apple per Gesetz dazu zu bringen, Anleitungen für eine Reparatur abseits von Apple oder Apple-zertifizierten Stellen anzubieten. Dass ein solches Gesetz auf Bundesebene aber zustande kommt, ist im Moment eher unwahrscheinlich.

Dementsprechend gibt es in einzelnen Bundesstaaten, etwa New York, Initiativen, ein solches Gesetz zumindest auf bundesstaatlicher Ebene einzuführen. Aktuell sind 17 Staaten mit entsprechenden Entwicklungen unterwegs, ob die Vorhaben aber von Erfolg gekrönt sein werden, ist noch nicht bekannt.

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