Smart Home & DSGVO: Nur Philips Hue erfüllen neue AGB-Regeln

Ab Freitag greift die DSGVO in Europa. Teil dieser neuen Gesetzgebung ist, dass Datenschutzerklärungen zukünftig einfach formuliert für jedermann verständlich sein müssen. Außerdem muss ein einfacher Zugang zu den einzelnen Unterkategorien der AGBs (Inhaltsverzeichnis) gewährt werden. Speziell die AGBs von Smart Home Technik wie Lampen scheinen diese Vorgaben nicht zu erfüllen.

Der Berliner Think Tank Conpolicy hat insgesamt 22 Gerätschaften getestet. Bei 21 getesteten Geräten und deren Apps gab es juristisch angreifbare Faktoren. Bei den Geräten war die Datenschutzerklärung immer noch viel zu lang. Ca. 2000 Worte bis 3000 Worte umfassten diese. Bei einem der 20 getesteten Geräte konnten die Datenschutzerklärungen überhaupt nicht erreicht werden. Hier sei noch deutlich Luft nach oben.

DSGVO: AGBs müssen kurz, einfach zu verstehen und navigierbar werden

Bei einigen Firmen werden hier wohl zusätzliche Nachtschichten anfallen, um die Texte deutlich kürzen und vereinfachen zu können. Einen Ausnahmefall bildet das Angebot von Phillips. Die Datenschutzerklärungen der Philips Hue wurden bereits der DSGVO angepasst. Diese enthalten eine einfache Navigation, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt. Mit dieser kann innerhalb der Datenschutzerklärung zu wichtigen Themengebieten gesprungen werden. Dort angekommen, finden sich dann einfach verständliche Erklärungen und Sätze. In dem Fall geht ein Lob an Philips raus.

Auch wenn es sich bei dem Test um eine sponsored Aktion von Philips handeln sollte, ändert das nichts an den Testergebnissen. Ob hier vielleicht Modelle absichtlich außenvorgelassen wurden, die genau wie Philips hinsichtlich der DSGVO punkten, wissen wir nicht. Philips hat nicht nur den Markt der Smart Home Lampen mit einem extrem einfachen System alltagstauglich gemacht, sondern setzen auch anscheinend entsprechende gesetzliche Vorgaben sehr zeitnah um.

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