72-jährige Witwe: Apple verweigert iCloud-Passwort des verstorbenen Ehemannes

Diesen Morgen erreicht uns eine interessante Story: Apple verweigert einer 72 Jahre alten Witwe die Herausgabe des Apple-ID Passwortes ihres kürzlich verstorbenen Ehemannes. Selbst nach Einreichung der Sterbeurkunde und des Testaments beim iKonzern ließ sich dieser vorerst nicht erweichen, das Passwort rauszurücken. Apple beruft sich hier auf seine Apple-ID Geschäftsbedingungen.

Apple verweist auf Apple-ID / iCloud-AGBs

Wie es scheint, war die Sterbeurkunde des Mannes zwar ausreichend, bei den Behörden die Rentenzahlungen ihres Mannes auf ihr Konto umzustellen, Apple verweigerte nach mehreren Anrufen aber eine weitere Kontaktaufnahme. Dabei wollte die gute Frau doch nur ihr Freemium-Card-Game spielen, beklagt sich die Dame bei CBC.

Cloud-Zugangsdaten für Hinterbliebene hinterlegen

Apple wurde daraufhin von CBC kontaktiert und nahm sich der Sache aus Kulanz an. Weitere Infos zu dem Vorgang wollte der Konzern aber nicht öffentlich diskutieren. Nach kanadischem Recht gehören zwar die in einer Cloud gespeicherten Inhalte dem Besitzer, die Zugangsbedingungen/Geschäftsbedingungen legt der Cloud-Provider fest. Und diese wiegen mehr, als ein persönliches Testament mit Besitzüberschreibung. Uns sollte die Geschichte deutlich vor Augen führen, dass im digitalen Zeitalter auch wichtige Zugangsdaten für digitale Dienste mit in ein Testament/“Letzter-Wille-Mappe“ gehören. Sonst macht man es den Hinterbliebenen in einer sowieso schon schwierigen Situation noch schwerer. Anderenfalls kann es einem so gehen wie der Dame und man hat erstmal einen extremen Aufwand, an die Daten zu kommen, Kulanz des Providers vorausgesetzt.

Quelle: 9to5mac

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