WhatsApp abgemahnt: Verbraucherschutz setzt Frist bis 21. September

WhatsApp abgemahnt: Verbraucherschutz setzt Frist bis 21. September 1

Deutscher Verbraucherschutz sendet Abmahnung an WhatsApp! Dem Bundesverband der Verbraucherzentrale gefallen die neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp genauso wenig wie uns – die Facebook Tochter hatte vor wenigen Tagen angekündigt, Nutzungsprofile inklusive Telefonnummern der WhatsApp User an Facebook zu Werbezwecken weiter zu leiten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prangert an, dass WhatsApp das Versprechen „unabhängig von Facebook zu bleiben“ nicht gehalten habe und nun private Daten doch an Facebook übermittelt werden. Jetzt soll WhatsApp eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, dass diese persönlichen und schützenswerten Daten nicht an Facebook übermittelt werden erklärt heise.de – der Verbraucherschutz setzt hierzu eine Frist bis 21. September.

Der Aufschrei war groß, als WhatsApp die neuen Nutzungsbedingungen präsentierte, die die Übermittlung von Telefonnummer und Nutzerprofil an den Mutterkonzern Facebook zu Werbezwecken beinhaltete. Selbst „Kettenbriefe“ konnten WhatsApp nicht an der Einführung der neuen Nutzungsbedingungen hindern. Allerdings darf bezweifelt werden, ob WhatsApp sich von der Abmahnung in irgendeiner Form beeindrucken lässt. Bisher nahm Facebook und auch WhatsApp entsprechende Klagen, Vorwürfe und Abmahnungen sehr entspannt und gelassen hin.

Wird die deutsche Verbraucherzentrale mit dieser Abmahnung an WhatsApp irgendwas bewegen können? Wir begrüßen zwar die Ambitionen des Verbraucherschutzes, sind jedoch skeptisch ob WhatsApp sich da beeindrucken lässt. Auch dürften mittlerweile bereits zahlreiche Telefonnummern, Daten und Profile von WhatsApp zu Facebook transferiert worden sein – ob Facebook diese bereits vorhandenen Daten selbst bei einem Erfolg der Abmahnung nachträglich löscht darf ebenfalls bezweifelt werden.

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